Der Denkmalpflegerische Werteplan Innenstadt Baden-Baden ist eine Bestandsaufnahme des baukulturellen Erbes der Baden-Badener Innenstadt. Er verzeichnet nicht nur die geschützten Kulturdenkmale, sondern auch erhaltenswerte Gebäude, Straßen-, Wege- und Platzräume, Grün- und Freiflächen sowie Grundstückseinfriedungen und benennt für jedes dieser Objekte, worin sein Wert für das historische Stadtbild besteht. Bearbeiterin ist Dr. Annegret Kaiser, der Plan trägt das Datum 20. Oktober 2023.
Was ein denkmalpflegerischer Werteplan ist
Werteplan ist ein Fachbegriff der städtebaulichen Denkmalpflege in Baden-Württemberg. Er bezeichnet das Ergebnis einer Historischen Ortsanalyse, einer Methodik, die das damalige Landesdenkmalamt Baden-Württemberg in den 1980er Jahren entwickelte, als der Schutz historischer Stadt- und Ortskerne verstärkt in den Blick geriet. Nicht mehr nur das einzelne Denkmal sollte bewahrt werden, sondern auch der Ortsgrundriss mit seinen Straßen, Plätzen, Fußwegen und Freiflächen und damit das Umfeld, in dem die Denkmale stehen.
Die Analyse beschreibt und bewertet diese Bestandteile im Zusammenhang des Ortes und fasst sie kartografisch in einem Werteplan zusammen. Bis 2023 waren landesweit über 150 solcher Wertepläne beziehungsweise Ortsanalysen entstanden. Sie richten sich an Stadt- und Ortskerne, die entweder die Ensemblequalität einer Gesamtanlage nach § 19 Denkmalschutzgesetz besitzen oder die eines erhaltenswerten Ortsteils nach § 1 Abs. 6 Nr. 5 Baugesetzbuch.
Vorarbeiten in Baden-Baden
Der Plan baut auf Erfassungen auf, die sich über Jahrzehnte erstrecken. Bereits in den 1930er Jahren wurden die Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung in das Denkmalbuch eingetragen. Mit dem Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes 1972 begann in Baden-Württemberg die systematische Erfassung aller Kulturdenkmale, in den 1980er Jahren inventarisierte das Landesdenkmalamt die Baden-Badener Kulturdenkmale und stellte sie unter Schutz. 1993 erschien der Ortskernatlas Baden-Baden, bearbeitet von Wolf Deiseroth, der vor allem die Kernstadt und das Kurviertel mit ihrer historischen Bebauung, ihren gewachsenen Freiräumen und Parzellenzuschnitten analysierte und kartierte.
Für die großen Villengebiete bestand seit 1979 eine Sicherung über Erhaltungssatzungen nach § 39 h Bundesbaugesetz, für den Bereich Annaberg-Friedrichshöhe folgte eine solche Satzung 1985. Als die Stadt 2007 beschloss, große Teile des Stadtgebiets als Gesamtanlage nach § 19 Denkmalschutzgesetz auszuweisen, blieben diese Villengebiete zunächst außen vor. Die Gesamtanlagensatzung trat im Februar 2008 befristet in Kraft, die Befristung wurde im Dezember 2012 aufgehoben. Erst die Neufassung von 2018 stellte auch große Teile der Villenquartiere Beutig-Quettig und Annaberg unter Denkmalschutz.
Parallel dazu ließ die städtische Stabsstelle für strategische Entwicklung, Stadtgestaltung und Denkmalpflege in den Jahren 2016 und 2017 drei städtebaulich-denkmalpflegerische Analysen durch Nora Ruland erarbeiten: zum Villenviertel am Annaberg, zum Villengebiet Beutig-Quettig und zum Villenbereich Schützenstraße - Lange Straße. Im Herbst und Winter 2020 überprüfte und ergänzte Isabella Mühlstädt diese Ergebnisse durch Begehungen, im Januar 2021 folgte eine Begehung der Südlichen Neustadt. Dabei minderten Gebäudeabbrüche zwar den erhaltenswerten Bestand, zugleich wurden aber Grün- und Gartenflächen als erhaltenswert erkannt, die zuvor nicht im Blick gewesen waren.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Gesamtanlagensatzung umfasst rund 246 Hektar mit über 1.000 Gebäuden und 800 Grundstücken. Darin liegen die Kernbereiche der Innenstadt mit dem Neuen Schloss und dem Schlosspark, die Vorburg mit der Oberstadt, die Unterstadt mit dem Bäderviertel, die Lichtentaler und die Ooser Vorstadt, die Neustadt sowie die Lichtentaler Allee mit dem Kurviertel. Hinzu kommen die Villengebiete Beutig-Quettig und Annaberg, die Park- und Gartenanlagen entlang der Oos, das Pflutterloch und das Rotenbachtal, das Kloster Lichtental und der Hauptfriedhof.
Über die Gesamtanlage hinaus erfasst der Werteplan die historischen Stadterweiterungen und Villengebiete. Gegenüber den Vorarbeiten wurde das Untersuchungsgebiet an zwei Stellen erweitert: das Villengebiet Annaberg nach Nordosten um die Lilienmattstraße, dazu das nördlich an den Kurpark grenzende Areal um Albrecht-Dürer-, Hoch-, Kapuziner- und Lessingstraße.
Aufbau und Inhalt
Der Textteil besteht aus zwei Katalogen. Der erste bewertet alle Straßen, Wege und Platzräume nach ihrem Anteil an der historischen Stadtstruktur und listet die Kulturdenkmale im jeweiligen Straßen- oder Platzraum auf. Der zweite führt Gebäude und Freiflächen adressweise auf, jeweils mit Baujahr, Denkmaleigenschaft oder Erhaltungswürdigkeit und einer Begründung. Die Einschätzung wird für die einzelnen Erhebungsschritte getrennt dokumentiert, so dass nachvollziehbar bleibt, wann ein Objekt wie bewertet wurde. Insgesamt konnte für rund 1.350 Gebäude, Objekte und Flächen eine Denkmaleigenschaft oder eine Erhaltungswürdigkeit festgestellt werden.
Neu gegenüber den Vorarbeiten ist die Kategorie der Grundstückseinfriedungen, die wesentlich zum Straßenbild beitragen. Gerade bei denkmalgeschützten Villen geht die Denkmalpflege inzwischen davon aus, dass auch die zugehörigen Gärten, Freiflächen und Garteneinfriedungen zum Umfang des Kulturdenkmals gehören. Soweit noch nicht geschehen, wurden solche Gärten und Einfriedungen in die Liste der Kulturdenkmale des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart aufgenommen und in der Denkmaldatenbank ADAB kartiert.
Zweck und Verbindlichkeit
Der Werteplan ist ein Arbeits- und Erfassungsinstrument, kein eigenes Rechtsetzungsverfahren. Er soll Denkmalschutzbehörden, städtischen Ämtern, Sanierungsgesellschaften und Stadtplanern einen schnellen Überblick über den Bestand geben und im Planungs- und Bauprozess frühzeitig darauf hinweisen, wo besonderes Augenmerk nötig ist. Ausdrückliches Ziel ist es, Verluste durch Unkenntnis oder fehlerhafte Einschätzung zu vermeiden.
Die rechtliche Bindung geht von den Instrumenten aus, die der Plan dokumentiert. Kulturdenkmale unterliegen dem Schutz nach § 2 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. Im Geltungsbereich der Gesamtanlagensatzung ist darüber hinaus das Erscheinungsbild der Stadt geschützt, und zwar sowohl als Innenbild der Stadtanlage als auch als Außenbild von den umgebenden Hanglagen des Oostals und vom Schlossberg aus. Dazu gehören unter anderem Bauwerke, Unterbauten und Stützbauten, Terrassen, Stützmauern, Einfriedungen, Oberflächengewässer, Brunnen und Brücken, Parkanlagen, Gärten, Wiesen, Plätze, Straßen, Gassen, Wege und Natursteintreppen sowie die Parzellenteilung. Alle Veränderungen an diesem geschützten Bild sind genehmigungspflichtig. Zuständig ist die bei der Stadt angesiedelte untere Denkmalschutzbehörde, fachlich unterstützt vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.
Mit dem Werteplan liegt für das Gebiet der Gesamtanlage erstmals eine vollständige Übersicht über das bislang erkannte Schutzgut nach § 19 Denkmalschutzgesetz vor. Er entstand in einer Zeit, in der die historische Innenstadt zusätzlich internationale Aufmerksamkeit erhielt. Am 24. Juli 2021 wurde Baden-Baden als eine von elf bedeutenden Kurstädten Europas in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen.
Quellen
- Annegret Kaiser: Denkmalpflegerischer Werteplan “Innenstadt Baden-Baden” (PDF), Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, 20. Oktober 2023, abgerufen am 6. September 2026
Weblinks
- Teilprojekt Denkmalpflegerische Wertepläne für die Gesamtanlagen in Baden-Württemberg, Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg